GESCHÄFTSBEDINGUNGEN · NUR FÜR UNTERNEHMER

AGB.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen zenpAI — einem Projekt von SOMEONEs Studio, Inhaber Oliver Klingelhoefer (nachfolgend „Auftragnehmer“) — und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Darstellungen der Leistungen auf der Website sind freibleibend und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch ein individuelles, schriftliches Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist die jeweilige Auftrags- bzw. Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption, Lieferung und Einrichtung von On-Premise-KI-Appliances (Hardware), Auswahl und Feinjustierung lokaler KI-Modelle, Integration in die Systemlandschaft des Auftraggebers sowie Betrieb und Wartung gemäß vereinbartem Service-Level. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer bei Beratungs- und Integrationsleistungen ein sorgfältiges Bemühen (Dienstvertrag), bei der Lieferung von Hardware einen Erfolg (Kauf-/Werkvertrag).

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen bereit, insbesondere Zugang zu Räumen und Rechenzentrum, geeignete Strom- und Netzanbindung, Ansprechpartner sowie die für Feinjustierung und Wissensbasis benötigten, bereinigten Daten. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise; als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Mehrphasige Projekte werden phasenweise abgerechnet; Betriebs- und Wartungsleistungen monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hardware kann gegen Vorkasse oder Anzahlung geliefert werden.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Gefahr geht mit Übergabe am vereinbarten Standort auf den Auftraggeber über. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferengpässe bei Hardware verlängern Fristen angemessen.

§ 7 Rechte an Ergebnissen und Modellen

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den projektspezifischen Ergebnissen. Die auf den Daten des Auftraggebers feinjustierten Modellgewichte sowie seine Daten verbleiben beim Auftraggeber. An allgemeinem Know-how, vorbestehenden Werkzeugen und wiederverwendbaren Komponenten des Auftragnehmers behält dieser sämtliche Rechte.

§ 8 Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den Einschränkungen dieser AGB. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Für KI-Ausgaben wird keine inhaltliche Fehlerfreiheit oder bestimmte Trefferquote zugesichert; geschuldet ist die vereinbarte technische Beschaffenheit der Lösung.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber eine angemessene, regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

Konformität. Die vom Auftragnehmer gelieferte Architektur ist auf die Anforderungen der DSGVO und des EU AI Act ausgelegt. Die rechtliche Konformität des konkreten Einsatzes hängt von den Prozessen, Daten und Pflichten des Auftraggebers ab und wird gemeinsam mit dessen Datenschutz- und Rechtsfunktionen festgelegt. Der Auftragnehmer ersetzt keine Rechtsberatung, sondern liefert die technische Grundlage, auf der sie aufsetzen kann.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Abnahme bzw. vollständiger Leistungserbringung. Betriebs- und Wartungsverträge (SLA) laufen, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026. Diese AGB sind ein sorgfältig erstellter Entwurf und sollten vor Verwendung anwaltlich geprüft und an Ihre konkreten Leistungen angepasst werden.

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